Wichtiges  Ist erst einmal etwas passiert, ist es schon viel zu spät sich um Gesetzte oder Vorschriften zu kümmern. Schneller als man denkt kommt es dann zu Ermittlungen und auch der Richter fragt unbarmherzig nach dem „WARUM?“  In dieser Situation helfen keine Ausflüchte oder andere Beschwichtigungen, dass keine Zeit gewesen sei oder dass das Geld gerade mal wieder knapp sei.  Wenn ein Mensch verletzt wurde oder gar ums Leben gekommen ist, stellt sich die Frage, ob man Gesundheit bzw. ein Menschenleben mit Geld aufwiegen kann.  Was jetzt zählt sind Fakten. Der verantwortliche Vorgesetzte steht nun im Fokus und muss sich unbequemen Fragen stellen, auf die er nur schwer eine plausible Antwort finden kann. Am Ende sieht er sich gar gezwungen mit seinem persönlichen Vermögen zu haften, denn wie wir alle wissen, bleibt die Organisations-, Auswahl- und Kontrollverantwortung bei jeder Aufgabendelegierung „wie Teer am Schuh“ bei genau dieser Person kleben.  Laut § 823 Abs. 2 BGB ist jeder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn jemand durch die Nichteinhaltung von Gesetzten, Richtlinien und Verordnungen zu Schaden kommt.  Hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe!